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Tipps zum Verkauf Ihres Autos in Deutschland

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EINFACH

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SICHER

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SCHNELL

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Tipps für einen erfolgreichen Verkauf

1

Fahrzeugpreis ermitteln

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, denWert eines Autoszu ermitteln. Gutachter oder Sachverständige können das Fahrzeug untersuchen und eine Bewertung abgeben, allerdings ist dies mit einer Gebühr verbunden. Alternativ kann der Gebrauchtwagenwert mithilfe der Schwacke-Liste oder der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) ermittelt werden.\n\nDie einfachste und schnellste Methode ist es das Auto über die Online-Portale zu vergleichen, indem man Marke, Modell, Baujahr, Laufleistung und Motorisierung auswählt. Aber Vorsicht: Die Fahrzeugpreise können je nach Ausstattungsmerkmal ganz stark variieren

Kriterien bzgl. der Fahrzeugpreisermittlung:

Faktische Kriterien

  • Marke und Modell
  • Baujahr
  • Laufleistung
  • Motorisierung

Zustandstechnische Kriterien

  • Optik (z.B. Gebrauchsspuren, Kratzer, Sauberkeit)
  • Betrieb (z.B. Motor, Getriebe, Elektroanlagen)
  • Pflege (z.B. Wartungen, Inspektionen, Reparaturen)
  • Ausstattung (z.B. Zubehör, Extras, Sondermodelle)

2

Auto aufbereiten

Vor einer Besichtigung sollte das Auto in einem sauberen Zustand sein, um einen hochwertigen Eindruck zu vermitteln. Wenn man etwas Zeit sparen möchte, kann man die Aufbereitung professionell durchführen lassen. Persönliche Gegenstände sollten vorher entfernt werden.

3

Besichtigung

Eine erfolgreiche Präsentation eines Fahrzeugs beginnt mit einer sorgfältigen Betrachtung von außen nach innen. Gemeinsam mit dem potenziellen Käufer geht man einmal um das Auto herum und nimmt den Zustand des äußeren Erscheinungsbildes genau unter die Lupe. Daraufhin nimmt man im Inneren des Fahrzeugs Platz und erläutert die vielfältige Innenausstattung sowie die Funktionsweise des Autos. Ein abschließender Blick unter der Motorhaube (bei laufendem Motor) und im Kofferraum empfiehlt sich ebenfalls, um dem Käufer einen umfassenden Eindruck des Autos zu vermitteln.

4

Probefahrt vereinbaren

Bevor es auf die Probefahrt geht, ist es ratsam, als Fahrzeugeigentümer die Versicherungsverhältnisse zu klären und zu überprüfen, ob Dritte das Fahrzeug zu Probezwecken nutzen dürfen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man die Gültigkeit von Ausweis und Führerschein des Kaufinteressenten vorher prüfen. Um im Falle eines Schadens abgesichert zu sein, sollte man unbedingt schriftlich festhalten, dass der Interessent für die Selbstbeteiligung und eine mögliche Rückstufung der eigenen Versicherung haftet. Eine Vorlage für ein solches Formular kann sich als nützlich erweisen (hier downloaden). Es empfiehlt sich, bei der Probefahrt selbst mitzufahren. Eine Fahrt bei Tageslicht ist ebenfal

5

Zahlung vereinbaren

Zahlungen werden meist per Überweisung oder in bar vereinbart. Bei der Überweisung sollte man die Transferdauer berücksichtigen. Hier empfiehlt es sich die Überweisung in Echtzeit durchzuführen (kann Kosten bei der Bank verursachen). Das Fahrzeug und die Papiere sollten erst übergeben werden, wenn der volle Kaufpreis erstattet wurde

6

Kaufvertrag erstellen

Der Kaufvertrag sollte immer schriftlich sein. Dieser beinhaltet wichtige Informationen über den Verkäufer und den Käufer, die Fahrzeugdaten sowie die Zahlungsbedingungen. Zusätzlich können individuelle Vereinbarungen festgehalten werden. Hier steht eine Vorlage für einen Kaufvertrag für Privatpersonen zum Downloadbereit.

7

Fahrzeug und Unterlagen übergeben

Sobald der Kaufvertrag unterschrieben und Kaufpreis gezahlt ist, können Sie das Fahrzeug und die entsprechenden Unterlagen an den Käufer übergeben. Hierzu gehören: • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) • HU und AU-Bescheinigung • Serviceheft, Wartungs- und Reparaturrechnungen (wenn vorhanden) • Bilder und Gutachten bei Unfallschäden (wenn vorhanden) • Schlüssel oder Codekarten für das Fahrzeug • Zubehör (wenn vorher vereinbart und im Kaufvertrag vermerkt) • Bedienungsanleitung • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Bauartgenehmigungen und Teilgutachten für Zubehör und Anbauteile (wenn vorhanden)

8

Nach dem Verkauf

Nach dem Verkauf des Autos sollte umgehend eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle sowie die Versicherung gesendet werden. Durch die Übersendung der Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle erlischt die Kfz-Steuerpflicht. Gleichzeitig endet die Versicherungspflicht durch die Zusendung der Veräußerungsanzeige an die Kfz-Versicherung. Eine zeitnahe Abwicklung ist dringend zu empfehlen, damit eventuelle Missverständnisse oder rechtliche Konsequenzen vermieden werden können.

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